{"id":19585,"date":"2019-08-15T10:30:05","date_gmt":"2019-08-15T08:30:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.diedruckerei.de\/magazin\/?p=19585"},"modified":"2025-04-29T08:44:57","modified_gmt":"2025-04-29T06:44:57","slug":"kommerzielle-nutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/kommerzielle-nutzung\/","title":{"rendered":"Kommerzielle Nutzung: darauf sollten Sie bei Inhalten aus dem Netz achten"},"content":{"rendered":"<p>Es ist meistens klar geregelt, welche Bilder und Fonts im Internet rein privat oder auch gewerblich genutzt werden d\u00fcrfen. Alles andere als klar ist hingegen die Grenze zwischen beiden Bereichen. Wir kl\u00e4ren, wo die kommerzielle Nutzung beginnt und was zu beachten ist, wenn man Inhalte aus dem Netz nutzt oder anbietet.<!--more--><\/p>\n<p>Die Grundidee ist sehr gut: Kreative K\u00f6pfe stellen Bilder, Texte oder Fonts zur Nutzung f\u00fcr andere ins Netz. Nachdem sie freiwillig ihr geistiges Eigentum mit Dritten teilen, bestimmen sie selbstverst\u00e4ndlich die Regeln, nach denen Internetuser dieses verwenden d\u00fcrfen. Wer was wie nutzen darf, ist in den Lizenzbestimmungen festgelegt, an die man sich halten muss. So weit, so klar.<\/p>\n<p>In der Praxis ist dies alles jedoch um einiges komplizierter. Zwar erleichtern Lizenzvertr\u00e4ge wie die sechs verschiedenen von Creative Commons (<a href=\"https:\/\/de.creativecommons.org\">CC<\/a>) den Austausch von geistigen Werken im Internet, indem sie nationales Recht, internationale Gepflogenheiten und die Weiten des Wolrd Wide Webs in Einklang bringen. Doch w\u00e4hrend Vorgaben wie \u201eNamensnennung\u201c und \u201ekeine Bearbeitungen\u201c selbsterkl\u00e4rend sind, wirft eines mehr Fragen auf, als es Antworten gibt: die kommerzielle Nutzung.<\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"#definition\">Definitionen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#creativecommons\">Creative Commons und kommerzielle Nutzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#privatenutzung\">Kommerzfallen bei privater Nutzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kommerziell\">Was kann alles als kommerziell gelten?\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kriterien\">Beurteilungskriterien f\u00fcr kommerzielle Nutzung<\/a>\n<ul style=\"margin-bottom: 3px;\">\n<li><a href=\"#beispiele\">Praxisbeispiele<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#tipps\">Tipps zur Umsetzung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><a href=\"#interview\">Experteninterview<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gerichtsurteil\">Gerichtsurteil zur kommerziellen Nutzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#eigeneinhalte\">Eigene Inhalte zur kommerziellen Nutzung anbieten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2 id=\"definition\"><a name=\"definition\"><\/a>Nicht-Kommerzielle und kommerzielle Nutzung laut Definition<\/h2>\n<p>Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie darauf abzielt, <strong>Gewinne zu erwirtschaften<\/strong>. Was im Umkehrschluss \u201enicht-kommerziell\u201c bedeutet, erl\u00e4utert die Creative Commons Corporation in ihren <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nc\/4.0\/de\/legalcode\">Definitionen<\/a> wie folgt: \u201eNicht kommerziell meint, nicht vorrangig auf einen gesch\u00e4ftlichen Vorteil oder eine geldwerte Verg\u00fctung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder \u00e4hnlichen Rechten gesch\u00fctztes Material durch digitales File-Sharing oder \u00e4hnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit <strong>keine geldwerte Verg\u00fctung<\/strong> erfolgt.\u201c<\/p>\n<figure id=\"attachment_21683\" aria-describedby=\"caption-attachment-21683\" style=\"width: 696px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Money-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image wp-image-21683 size-large\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Money-scaled.jpg\" alt=\"Eine Gruppe von Menschen h\u00e4lt ein rosa Sparschwein mit \u00fcberlappenden H\u00e4nden. Auf einem karierten Tischtuch unter dem Sparschwein liegen verstreut M\u00fcnzen.\" width=\"696\" height=\"465\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-21683\" class=\"wp-caption-text\">Kommerzielle Nutzung ist es dann, wenn darauf abzielt wird, Gewinne zu erwirtschaften<\/figcaption><\/figure>\n<p>Das klingt zun\u00e4chst sehr einleuchtend, kl\u00e4rt aber nicht ann\u00e4hernd s\u00e4mtliche F\u00e4lle, die in der Praxis auftreten k\u00f6nnen. Mit einer eindeutigen Definition tun sich sogar Juristen schwer, da sich keine saubere Trennlinie zwischen nicht-kommerzieller und kommerzieller Nutzung ziehen l\u00e4sst.<\/p>\n<div class=\"custom-background-grey\">\n<p>Die <strong>Creative Commons Corporation<\/strong> gr\u00fcndete sich 2001 in San Francisco, um Autoren, K\u00fcnstlern, Wissenschaftlern und Lehrkr\u00e4ften das Nutzen von Inhalten im Internet zu erleichtern. Damit nicht bei jedem einzelnen Urheber die Erlaubnis eingeholt werden muss, verdeutlichen die einzelnen Lizenzen, welche Nutzung erlaubt ist.<\/p>\n<\/div>\n<h2><a name=\"creativecommons\"><\/a>Creative Commons und kommerzielle Nutzung<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-19751\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/by-nc.eu_.png\" alt=\"Creative Commons-Lizenzsymbole: CC BY-NC. Die Symbole kennzeichnen die Nutzung unter Angabe des Urhebers und ohne kommerzielle Nutzung. Das bedeutet, dass das Werk unter Angabe des Urhebers weitergegeben und bearbeitet werden darf und nicht f\u00fcr kommerzielle Zwecke verwendet wird.\" width=\"293\" height=\"102\" \/>Es gibt die M\u00f6glichkeit, dass der Urheber bei der sogenannten Zero-Lizenz auf s\u00e4mtliche Rechte verzichtet. Die anderen CC-Lizenzen sehen als Minimum die Nennung des Urhebers vor und variieren in der Art der Verbreitung, der Erlaubnis zum Modifizieren und zur kommerziellen Nutzung. Letztere wird durch ein durchgestrichenes Dollar- bzw. Eurozeichen verdeutlicht.<\/p>\n<p>Doch viele F\u00e4lle werden damit nicht erfasst. Daher gab die (nicht-kommerzielle) Organisation in den USA eine breit angelegte <a href=\"https:\/\/mirrors.creativecommons.org\/defining-noncommercial\/Defining_Noncommercial_fullreport.pdf\">Umfrage<\/a> unter Kreativen und Nutzern in Auftrag, die kl\u00e4ren sollte, was diese allgemein unter kommerzieller bzw. nicht-kommerzieller Nutzung verstehen. Bei einigen Punkten herrschte \u00fcbereinstimmende Klarheit. Bei einigen hingegen gingen die Meinungen sowohl zwischen als auch innerhalb der beiden Gruppen auseinander. Insgesamt beurteilt die Creative Commons Corporation die Einsch\u00e4tzungen von Lizenzgebern und -nehmern als weitgehend \u00e4hnlich ein. Allerdings zeigten sich die Anbieter meistens etwas gro\u00dfz\u00fcgiger in der Auslegung als die Nutzer.<\/p>\n<figure id=\"attachment_17107\" aria-describedby=\"caption-attachment-17107\" style=\"width: 696px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/shutterstock_714872176.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image wp-image-17107 size-large\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/shutterstock_714872176.jpg\" alt=\"Ein Mann im gestreiften Hemd l\u00e4chelt und schaut auf ein Tablet. Rechts von ihm sind drei Gesichter mit unterschiedlichen Emotionen (gl\u00fccklich, neutral, traurig) zu sehen. Unter dem gl\u00fccklichen Gesicht ist ein H\u00e4kchen markiert.\" width=\"696\" height=\"464\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-17107\" class=\"wp-caption-text\">Was wird allgemein unter kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung verstanden? Die (nicht-kommerzielle) Organisation in den USA gab eine entsprechende Umfrage unter Kreativen und Nutzern in Auftrag<\/figcaption><\/figure>\n<p>Ein Beispiel: Einig waren sich die Teilnehmer, dass Online-Werbung oder Nutzungen, die dem User Geld einbringen kommerziell sind. Nutzungen durch Organisationen, Einzelpersonen oder f\u00fcr wohlt\u00e4tige Zwecke werden dagegen als weniger kommerziell eingestuft, aber sind nicht unbedingt nicht-kommerziell. Die Urheber machen bei Fallbeispielen generell eher eine nicht-kommerzielle Nutzung aus, vor allem bei Non-Profit-Organisationen. Geht es um Einzelpersonen, vermuten hingegen die befragten Lizenzgeber eher eine kommerzielle Nutzung als die Lizenznehmer.<\/p>\n<p>Was die Umfrage zeigte: Es besteht mehr Unsicherheit als Klarheit dar\u00fcber, was als kommerziell oder nicht-kommerziell zu bewerten ist. Zwar besteht in vielen Punkten ein Konsens, in zahlreichen Einzelf\u00e4llen jedoch herrscht viel Unsicherheit.<\/p>\n<h2><a name=\"privatenutzung\"><\/a>Achtung! Kommerzfallen bei privater Nutzung<\/h2>\n<p>V\u00f6llig problemlos ist in der Regel eine rein private Nutzung angebotener Inhalte. Doch was ist in Zeiten von Social Media und Co. schon noch rein privat? Wer sich ein Bild herunterl\u00e4dt, um es in seinem gedruckten Fotobuch \u00fcber den letzten Urlaub zu verewigen, befindet sich wirklich auf der sicheren Seite.<\/p>\n<p>Wenn Sie ein heruntergeladenes Bild online verwenden, lauern gut getarnte Kommerzfallen auf (arglose) Nutzer:<\/p>\n<ul>\n<li>Wer beispielsweise mit seinem Blog auch nur ein bisschen <strong>Geld verdient<\/strong>, weil er ein einzelnes kleines Werbebanner eingebunden hat, handelt kommerziell. Erlauben die Lizenzvorgaben ausschlie\u00dflich eine nicht-kommerzielle Nutzung, so d\u00fcrfen Bilder nicht ohne weitere R\u00fccksprache mit dem Lizenzgeber eingebunden werden. Die Platzierung des Bildes \u2013 ob in Sichtweite eines Banners oder in einem werbefreien Artikel \u2013 ist dabei unerheblich.<\/li>\n<li>Auch ein Online-Auftritt, mit dem \u00fcberhaupt <strong>keine Einnahmen<\/strong> erzielt werden, wird h\u00e4ufig als kommerziell eingestuft. Dazu gen\u00fcgt es, ein Produkt zu erw\u00e4hnen oder \u2013 wie 60 Prozent aller Blogger \u2013 als Content-Management-System \u201eWordpress\u201c zu verwenden. Denn \u201eWordpress\u201c erscheint in der URL \u2013 und das ist strenggenommen Werbung. In diesem Sinne ist auch jeder noch so private Post in einem sozialen Medium, das eine Werbeplattform bietet, tabu. Was also bei Facebook &amp; Co. hochgeladen wird, muss f\u00fcr kommerzielle Zwecke erlaubt sein.<\/li>\n<li>Selbst wenn keinerlei Werbung im Spiel ist, kann der Privatmensch durch eine <strong>unentgeltlich erbrachte Dienstleistung<\/strong> in den kommerziellen Bereich geraten. N\u00e4mlich dann, wenn er beispielsweise ein Rundschreiben f\u00fcr die Nachbarschaft verfasst und daf\u00fcr Fonts oder Bilder aus dem Internet verwendet. Zugegeben, eine sehr strenge Auslegung, aber auch das ist bereits vorgekommen.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"custom-background custom-background-donts\">\n<p><strong>F\u00fcr Facebook &amp; Co. gilt:<\/strong> Bilder, die in den sozialen Medien hochgeladen und geteilt werden, m\u00fcssen f\u00fcr die kommerzielle Nutzung erlaubt sein.<\/p>\n<\/div>\n<figure id=\"attachment_19769\" aria-describedby=\"caption-attachment-19769\" style=\"width: 2276px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/StockSnap-auf-Pixabay-laptop-2561018-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image wp-image-19769 size-full\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/StockSnap-auf-Pixabay-laptop-2561018-scaled.jpg\" alt=\"Person mit M\u00fctze und Kopfh\u00f6rern, konzentriert sich auf einen Laptop in einer gem\u00fctlichen Umgebung mit einer Lederbank und Holzw\u00e4nden.\" width=\"2276\" height=\"1498\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-19769\" class=\"wp-caption-text\">Eine rein private Nutzung ist kein Problem. Doch wer beispielsweise auf seinem Blog Produkte erw\u00e4hnt oder einen Werbebanner zeigt, handelt oft nicht mehr rein privat<\/figcaption><\/figure>\n<h2><a name=\"kommerziell\"><\/a>Kommerziell vs. nicht-kommerziell<\/h2>\n<p>Da die Grenzen extrem flie\u00dfend sind und selbst eine vermeintlich rein private Nutzung kommerzielle Aspekte besitzt, kann man sich dem Problem nur schrittweise von verschiedenen Seiten n\u00e4hern. Die Frage, die wir uns dabei stellen, lautet: Was kann alles als kommerziell gelten? Die erschreckende Antwort \u2013 nahezu alles:<\/p>\n<h3>Auftragsarbeiten f\u00fcr gewerbliche Kunden<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image alignleft wp-image-21675\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel-scaled.jpg\" alt=\"Eine Person benutzt einen Laptop, auf dem eine Grafikdesign-Software mit dem Wort \u201eIDEAS\u201c auf rosa Hintergrund angezeigt wird. Auf dem Holztisch stehen eine Tasse Kaffee und ein Smartphone, auf dem 08:15 Uhr angezeigt wird.\" width=\"223\" height=\"150\" \/><\/a>Einer der wenigen F\u00e4lle, die wirklich glasklar sind: Der Kunde gibt beim einem Grafiker oder einer Agentur einen Verkaufs-Flyer in Auftrag, f\u00fcr den ein Bild verwendet wird. Hierbei handelt es sich durch und durch um eine kommerzielle Nutzung \u2013 da braucht man nicht zu diskutieren.<\/p>\n<h3>Privates von kommerziellen Anbietern<a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel_privateNutzung-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image alignright wp-image-21674\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel_privateNutzung-scaled.jpg\" alt=\"Bunte Kerzen in Buchstabenform mit der Aufschrift \u201eHAPPY BIRTHDAY\u201c sind angez\u00fcndet und in einer Reihe angeordnet. Im Hintergrund sind verschwommene rote, gr\u00fcne und orange Luftballons zu sehen, die eine festliche Atmosph\u00e4re schaffen.\" width=\"239\" height=\"160\" \/><\/a><\/h3>\n<p>Gilt die pers\u00f6nliche Geburtstagskarte f\u00fcr einen Kunden als privat? Nein. Im Normalfall kann ein kommerzielles Unternehmen nie privat handeln. Alles, auch wenn es nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist daher als kommerzielle Nutzung auszulegen.<\/p>\n<h3>\u201eKommerzielles\u201c von nicht-kommerziellen Unternehmen<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/kitty-491013_1920.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image  wp-image-21677 alignleft\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/kitty-491013_1920.jpg\" alt=\"Eine graue Katze schl\u00e4ft in einem offenen Gitarrenkoffer auf dem B\u00fcrgersteig. Der Koffer ist schwarz und mit Stoff ausgekleidet. Menschen gehen vorbei, und eine Person in Jeans und braunen Schuhen ist zu sehen.\" width=\"256\" height=\"170\" \/><\/a>Auch K\u00f6rperschaften \u00f6ffentlichen Rechts und gemeinn\u00fctzige Organisationen k\u00f6nnen nicht bedenkenlos nicht-kommerzielle Bilder oder Fonts nutzen. Im Zweifel kann hier die Art der Nutzung entscheidend sein und nicht der generelle Auftrag des Lizenznehmers wie die Gerichtsentscheidungen zur Klage gegen das Deutschlandradio darlegen.<\/p>\n<h3>Privater Inhalt von privaten Nutzern<a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel_privat_Social-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image alignright wp-image-21680\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Beispiel_privat_Social-scaled.jpg\" alt=\"Eine Person fotografiert mit einem Smartphone eine Tasse Kaffee auf einer gittergemusterten Oberfl\u00e4che. Im Hintergrund sind ein Laptop und eine kleine Pflanze zu sehen.\" width=\"249\" height=\"194\" \/><\/a><\/h3>\n<p>Wie wir oben gesehen haben, gibt es im Internet nur sehr wenige kommerzfreie Plattformen. Lediglich ein privater Blog ohne jede Werbung und ohne Nennung eines einzigen Produkts kann wirklich als nicht-kommerziell gelten. Nach strenger Auslegung gilt bereits jegliche Ver\u00f6ffentlichung im Netz als kommerziell.<\/p>\n<h2><a name=\"kriterien\"><\/a>Beurteilungskriterien f\u00fcr kommerzielle Nutzung<\/h2>\n<p>Ob es sich um nicht-kommerzielle oder kommerzielle Nutzung handelt, kommt als ganz darauf an, wer wie und wozu Inhalte nutzt. Sind alle drei Bereiche kommerzieller Art, gibt es nichts zu deuteln. Man sollte sich jedoch auch absichern, wenn nur einer der drei Punkte den Charakter einer kommerziellen Nutzung hat. Pr\u00fcfen Sie daher vor Verwendung eines Bildes oder Fonts aus dem Internet die folgenden Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Nutzer:<\/strong><br \/>\nWer verwendet die Inhalte? Handelt es sich um ein kommerzielles Unternehmen, wird auch s\u00e4mtlichen Nutzungsm\u00f6glichkeiten ein kommerzieller Charakter unterstellt. Non-Profit-Organisationen und Privatpersonen k\u00f6nnen mit Aktionen, die nicht gewinnorientiert sind, eine nicht-kommerzielle Nutzung f\u00fcr sich geltend machen. Das muss der Lizenzgeber jedoch nicht zwingend genauso sehen.<\/li>\n<li><strong>Art der Nutzung:<\/strong><br \/>\nWie werden die Inhalte konkret genutzt? Auch gemeinn\u00fctzige Vereine oder Privatpersonen k\u00f6nnen Downloads so verwenden, dass von einer kommerziellen Nutzung ausgegangen werden muss. Wann dies der Fall ist, ist auch wieder Auslegungssache. Streng betrachtet ist dies bereits nur die Ver\u00f6ffentlichung an sich, sp\u00e4testens jedoch dann, wenn damit Geld verdient wird.<\/li>\n<li><strong>Zweck der Nutzung:<\/strong><br \/>\nWozu werden die Inhalte verwendet? Rein moralisch besteht sicherlich ein Unterschied, ob eine Non-Profit-Organisation mit einem heruntergeladenen Foto das eigene Unternehmen bewirbt oder damit Spenden f\u00fcr notleidende Kinder sammeln will. Bei einem karitativen Zweck werden sicherlich die allerwenigsten Lizenzgeber den Nutzern Steine in den Weg legen wollen. Eine schriftliche Absicherung ist dennoch sinnvoll.<\/li>\n<\/ul>\n<figure id=\"attachment_21706\" aria-describedby=\"caption-attachment-21706\" style=\"width: 696px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Krieterien-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image wp-image-21706 size-large\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Krieterien-scaled.jpg\" alt=\"Eine Hand h\u00e4lt Kreide und schreibt mit fetten wei\u00dfen Buchstaben auf eine Tafel mit drei angekreuzten K\u00e4stchen: \u201eWER?\u201c, \u201eWIE?\u201c und \u201eWOZU?\u201c. Der Text ist vertikal geschrieben, jeder Satz steht neben einem gelben H\u00e4kchen.\" width=\"696\" height=\"400\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-21706\" class=\"wp-caption-text\">Kommerziell oder nicht-kommerziell? Es kommt ganz darauf an, wer was und wozu verwendet<\/figcaption><\/figure>\n<h3><a name=\"beispiele\"><\/a>Praxisbeispiele<\/h3>\n<p>Was ist etwa mit Bilder von Wikipedia? Oder Google-Webfonts? Sind diese f\u00fcr die kommerzielle Nutzung freigegeben und k\u00f6nnen diese einfach f\u00fcr eigene Zwecken verwendet werden? Wir haben uns ein paar g\u00e4ngige Praxisbeispiele genauer angesehen:<\/p>\n<h4>Wikipedia-Bilder<\/h4>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind die Bilder auf Wikipedia frei zur kommerziellen Nutzung. Hochgeladene Bilder sollen der CC-Lizenz CC-BY-SA 3.0 bzw. einer anderen freien Lizenz unterliegen oder gemeinfrei sein. Dazu Wikipedia: \u201eWir k\u00f6nnen also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar <em>wir<\/em> verwenden d\u00fcrfen, von dem <em>wir<\/em> aber nicht anderen erlauben d\u00fcrfen, es kommerziell zu verwenden.\u201c Die Lizenzbedingungen, die durch einen einfachen Klick einsehbar sind, m\u00fcssen jedoch eingehalten werden.<\/p>\n<h4>Google-Webfonts<\/h4>\n<p>Die hier angebotenen Fonts sind meistens ebenso unkompliziert zu nutzen wie Wikipedia-Bilder. Rechtsanwalt Wolf-Joachim von Rosenstiel weist in unserem <a href=\"#interview\">Interview<\/a> darauf hin, dass es ohnehin strittig ist, ob an \u201eeinfachen\u201c Schriftarten \u00fcberhaupt ein Urheberrecht bestehen kann.<\/p>\n<h4>Falsche Angaben auf der Webseite<\/h4>\n<p>Die Webseitenbetreiber k\u00f6nnen auch nicht immer sicher sein, dass alle Bilder oder Fonts, die auf ihrer Plattform zur kommerziellen Nutzung angeboten werden, auch wirklich tats\u00e4chlich daf\u00fcr freigegeben sind. Sie sichern sich durch entsprechende Hinweise auf ihren Webseiten ab, wie das beispielsweise <a href=\"https:\/\/www.fontsquirrel.com\/faq\">Fontsquirrel<\/a> tut. Rechtsanwalt Wolf-Joachim von Rosenstiel r\u00e4t, sich wiederum selbst beim Rechteinhaber abzusichern oder gleich eine Quelle zu w\u00e4hlen, bei der Klarheit herrscht.<\/p>\n<div class=\"custom-background custom-background-dos\">\n<p><strong><a name=\"tipps\"><\/a>Kommerzielle Nutzung \u2013 so sind Sie auf der sicheren Seite:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Verwenden Sie nur Inhalte, die explizit f\u00fcr die kommerzielle Nutzung vorgesehen sind.<\/li>\n<li>Kontaktieren Sie bei Unklarheiten den Urheber und legen Sie die geplante Nutzung dar. Die meisten Anbieter sind f\u00fcr eine separate Lizenzvereinbarung zug\u00e4nglich.<\/li>\n<li>Beachten Sie auf jeden Fall die weiteren Lizenzbedingungen. Urheber klagen beispielsweise auch wegen nicht erfolgter Namensnennung oder unerlaubter \u00c4nderungen Ihrer Daten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2><a name=\"interview\"><\/a>Interview mit Rechtsanwalt\u00a0Wolf-Joachim von Rosenstiel<\/h2>\n<p>Wolf-Joachim von Rosenstiel ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei <a href=\"http:\/\/www.recht-nbg.de\/\">DRC Rechtsanw\u00e4lte<\/a> in N\u00fcrnberg t\u00e4tig. Die Kanzlei hat diverse T\u00e4tigkeitsschwerpunkte im Zivil- und Strafrecht, unter anderem Familien-, Verkehrs-, Arbeits- und IT-Recht. Er stellte sich unseren Fragen zur kommerziellen Nutzung.<\/p>\n<div class=\"custom-background-grey\">\n<p><em><strong><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Wolf-Joachim_von_Rosenstiel-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image alignright size-medium wp-image-21736\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Wolf-Joachim_von_Rosenstiel-scaled.jpg\" alt=\"Ein l\u00e4chelnder Mann in Anzug und rot gestreifter Krawatte sitzt vor einem farbenfrohen abstrakten Gem\u00e4lde in Orange- und Gelbt\u00f6nen.\" width=\"300\" height=\"247\" \/><\/a>diedruckerei.de-Magazin:<\/strong>\u00a0Kommerzielle Nutzung ist nicht eindeutig definiert. Herr von Rosenstiel, k\u00f6nnen Sie trotzdem griffig auf den Punkt bringen, worauf es aus juristischer Sicht ankommt?<\/em><\/p>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel:<\/strong>\u00a0Es kommt darauf an, ob mit der T\u00e4tigkeit in irgendeiner Art und Weise wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Sobald ein Blogger zum Beispiel Werbebanner oder Affiliate-Links verwendet, ist von kommerzieller Nutzung auszugehen, auch wenn er dadurch keinen Gewinn macht und nur eigene Kosten deckt. Es ist also bereits bei sehr geringf\u00fcgiger Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit von kommerzieller Nutzung auszugehen.<\/p>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:<\/strong> Lassen sich Wikipedia-Bilder und Google-Webfonts kommerziell nutzen?<\/em><\/p>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel:<\/strong> Es m\u00fcssen in jedem Falle lediglich die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Bedingungen sind bei Wikipedia und Google unproblematisch einsehbar. Ob ein Urheberrecht an \u201eeinfachen\u201c Schriftarten \u00fcberhaupt bestehen kann, ist ausgesprochen umstritten, da, aufgrund jahrtausendelanger Nutzung der Schrift, eigentlich fast alles schon einmal da war und es somit an einer gesicherten Urheberschaft fehlen d\u00fcrfte.<\/p>\n<blockquote>\n<div style=\"margin: 2em 4em 2em 0em; float: right; width: 16em;\">\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"font-size: 20pt;\">\u201edie Lizenz-bedingungen m\u00fcssen eingehalten werden\u201c<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<p>Der BGH hat Urheberrechtsschutz an Schriftarten zwar grunds\u00e4tzlich als m\u00f6glich eingestuft, aber in Entscheidungen mangels gro\u00dfer Neuerungen bislang stets verneint. Ausnahmen k\u00f6nnten zum Beispiel sehr exotische Fonts sein. Der Schutz einer Schriftart als Gebrauchsmuster ist m\u00f6glich. Auch hier kommt es dann aber, im Falle einer Streitigkeit, darauf an ob diese tats\u00e4chlich \u201eneu\u201c ist, was aus den oben genannten Gr\u00fcnden nicht einfach ist.<\/p>\n<p>Jedoch ist dann der Urheberrechtsverletzer in der Beweislast. In einer viel kritisierten Entscheidung hat einzig das Landgericht K\u00f6ln im Jahre 2000 Fonts als Teil eines Computerprogrammes Urheberrechtsschutz zugebilligt. Rechtsprechung h\u00f6herer Gerichte hierzu gibt es nicht. Hinsichtlich vieler Fonts ist es also fraglich ob ein Urheberrecht besteht, das verletzt werden kann.<\/p>\n<blockquote>\n<div style=\"margin: 2em 4em 2em 0em; float: left; width: 16em;\">\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 18pt;\">\u201eDie weitergabe von schriften ist sehr h\u00e4ufig eingeschr\u00e4nkt.&#8220;<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:<\/strong>\u00a0D\u00fcrfen mitgelieferte Windows- und Adobe-Fonts uneingeschr\u00e4nkt kommerziell genutzt werden?<\/em><\/p>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel:<\/strong>\u00a0Absolut uneingeschr\u00e4nkt nutzbar ist, nach den Nutzungsbedingungen, fast nichts. Bei Fonts ist wie gesagt bereits ein Urheberrechtsschutz strittig. Ich empfehle dennoch immer die jeweiligen Lizenzbedingungen lesen und einzuhalten. Diese schr\u00e4nken zumindest die Weitergabe h\u00e4ufig ein.<\/p>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:\u00a0<\/strong>Was geschieht, wenn der Anbieter falsche Angaben macht? Wir denken da an Plattformen wie beispielsweise Fontsquirrel, die vorsichtshalber darauf hinweisen, dass manches nicht kommerziell nutzbar ist, auch wenn es laut Lizenzbedingungen so sein soll.<\/em><\/p>\n<blockquote>\n<div style=\"margin: 2em 4em 2em 0em; float: right; width: 18em;\">\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"font-size: 16pt;\">\u201eGutgl\u00e4ubigkeit im urheberrecht hilft gegen abmahnungen nicht.\u201c<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel: <\/strong>Ein sehr schwieriges Thema. Grunds\u00e4tzlich hilft Gutgl\u00e4ubigkeit im Urheberrecht leider nicht gegen Abmahnungen. Wenn darauf hingewiesen wird, wie im angegebenen Beispiel ist nicht einmal ein Regress gegen\u00fcber der Plattform m\u00f6glich. Insofern empfehle ich, sich auf Quellen zu beschr\u00e4nken, bei denen Klarheit herrscht und gegebenenfalls direkt mit den Inhabern der Rechte Kontakt aufzunehmen.<\/p>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:\u00a0<\/strong>Was kann ich tun, wenn ich wegen unberechtigter Nutzung von Inhalten abgemahnt werde?<\/em><\/p>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel: <\/strong>Bei Erhalt einer Abmahnung rate ich dazu, niemals ohne Pr\u00fcfung der Sach- und Rechtslage eine Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben. Viele Anw\u00e4lte bieten kosteng\u00fcnstige \u00dcberpr\u00fcfungen an, die sich in der Regel lohnen.<\/p>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:\u00a0<\/strong>Was muss ich beachten, wenn ich selbst Inhalte anbiete? Darf ich als Privatmensch zu kommerziellen Zwecken anbieten? Wie sch\u00fctze ich meine Inhalte vor unerw\u00fcnschter Nutzung?<\/em><\/p>\n<blockquote>\n<div style=\"margin: 2em 4em 2em 0em; float: left; width: 16em;\">\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 16pt;\">\u201eWer eine gewinnerzielungs-absicht hat, muss\u00a0ein gewerbe anmelden.&#8220;<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel:<\/strong> Auch bei Nutzungen im privaten Rahmen ist das Urheberrecht zu beachten, da die hiesige Gesetzgebung keinerlei Ausnahmen macht oder Schutz bietet. Insofern w\u00e4ren Millionen Nutzer von sozialen Netzwerken abmahnbar, was leider auch \u00f6fters geschieht. Denn sobald jemand private, nicht freigegebene Inhalte, zum Beispiel aus sozialen Netzwerken, ohne Genehmigung nutzt, kann man ihn gegebenenfalls anwaltlich zur Unterlassung auffordern.<\/p>\n<p>Einmalige oder kurzzeitige T\u00e4tigkeiten fallen meist unter Liebhaberei und m\u00fcssen nicht angemeldet werden. Sobald man jedoch eine konkrete Gewinnerzielungsabsicht hat, muss man ein Gewerbe anmelden, ist steuerpflichtig und somit auch nicht mehr \u201eprivat\u201c.<\/p>\n<p><em><strong>diedruckerei.de-Magazin:\u00a0<\/strong>Bringt die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht auch \u00c4nderungen bei der kommerziellen Nutzung von Inhalten aus dem Internet?<\/em><\/p>\n<p><strong>Wolf-Joachim von Rosenstiel: <\/strong>Die neue EU\u2013Richtlinie wird erst durch die nationale Umsetzung konkret. Fest steht, dass f\u00fcr Suchmaschinen bei umfangreicheren Verlinkungen Kosten anfallen werden, was aber auch bedeuten k\u00f6nnte, dass diese die kostenpflichtigen Verlinkungen einfach weglassen werden. Weiterhin wird der Urheberrechtsschutz sichergestellt werden m\u00fcssen, was nur durch sehr leistungsf\u00e4hige Uploadfilter m\u00f6glich sein wird. Entsprechend werden gesch\u00fctzte Inhalte dann, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, gar nicht mehr ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<h2><a name=\"gerichtsurteil\"><\/a>Kommerzielle Nutzung: Gerichtsentscheid<\/h2>\n<p>Wenn es um die kommerzielle bzw. nicht-kommerzielle Nutzung von Bildern und anderen Inhalten aus dem Internet geht, sind davon in erster Linie das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht betroffen. Geklagt wird h\u00e4ufig dann, wenn Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden. Konkret um kommerzielle Nutzung ging es bislang nur in einem bekanntgewordenen Fall aus dem Jahr 2014: einer Klage gegen Deutschlandradio. Ein Fotograf klagt gegen das Deutschlandradio, das ein von ihm auf <a href=\"https:\/\/www.flickr.com\/\">Flickr.com<\/a> unter der Creative-Commons-Lizenz\u00a0CC-BY-NC\u00a0ver\u00f6ffentlichtes Bild verwendet hatte.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/gavel-3577255_1920.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image aligncenter size-large wp-image-21726\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/gavel-3577255_1920.jpg\" alt=\"Ein h\u00f6lzerner Hammer mit goldenem Band ruht auf einem passenden Tonblock vor einem glatten, dunklen Hintergrund. Hammer und Block sind in satten, rotbraunen T\u00f6nen gehalten und vermitteln ein Gef\u00fchl von Autorit\u00e4t und Gerechtigkeit.\" width=\"696\" height=\"383\" \/><\/a><\/p>\n<h3>Erste Instanz: LG K\u00f6ln, Urteil vom 05.03.2014<\/h3>\n<p>Das Landgericht K\u00f6ln (LG)\u00a0entschied im Urteil vom 05.03.2014, dass Deutschlandradio zwar im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) nicht-kommerziell gehandelt habe, aber trotz \u00f6ffentlich-rechtlichem Auftrag nicht den NC-Kriterien der Creative Commons entspreche. Das Landgericht K\u00f6ln wertet nicht-kommerzielle als rein private Nutzung, die auf eine Rundfunkanstalt nat\u00fcrlich nicht zutrifft. Der Kl\u00e4ger bekam Recht und\u00a0Deutschlandradio durfte das Bild nicht mehr verwenden, weil <strong>keine nicht-kommerzielle Nutzung vorlag<\/strong>.<\/p>\n<h3>Neues Urteil: OLG K\u00f6ln, Urteil vom 31.10.2014<\/h3>\n<p>Das Oberlandesgericht K\u00f6ln (OLG) kassierte das Urteil jedoch fast acht Monate sp\u00e4ter und argumentierte mit einem m\u00f6glichen internationalen Hintergrund. Das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln wurde aufgehoben. Das OLG K\u00f6ln entschied, dass die Verwendung eines Bildes auf der Webseite eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Senders <strong>keine kommerzielle Nutzung<\/strong> darstellt. Allerdings durfte Deutschlandradio das entsprechende Foto trotzdem nicht weiter nutzen. Denn der Urhebervermerk wurde bei der Verwendung des Bildes unerlaubt entfernt. Das verstie\u00df gegen andere Bestandteile der Lizenzbedingungen.<\/p>\n<h2><a name=\"eigeneinhalte\"><\/a>Kommerzielle Nutzung bei eigenen Inhalten<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Anbieter_Inhalte-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"td-modal-image alignleft wp-image-21728\" src=\"https:\/\/de.onlineprinters.ch\/magazin\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Kommerzielle_Nutzung_Anbieter_Inhalte-scaled.jpg\" alt=\"Eine Person sitzt mit einem Laptop am Schreibtisch und durchsucht eine Fotogalerie mit kleinen Bildern. Im Hintergrund sind eine verschwommene Schreibtischlampe, ein Glas Wasser und andere unscharfe Gegenst\u00e4nde zu sehen.\" width=\"243\" height=\"162\" \/><\/a>Das Internet ist ein gro\u00dfer Marktplatz, der zum Hoch- und Herunterladen, Weiterleiten, Teilen sowie Kopieren einl\u00e4dt. Manch unbedarfter Nutzer ist sich gar nicht bewusst, dass er in dem Moment, in dem er Inhalte zum Herunterladen anbietet, selbst zum Urheber wird. Und dies hat einige Konsequenzen:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Selbstverst\u00e4ndlich darf man nur Bilder und \u00c4hnliches hochladen, an denen man selbst die <strong>Rechte<\/strong> besitzt oder die <strong>gemeinfrei<\/strong> sind.<\/li>\n<li>Auch, wenn man nichts an diesen Inhalten verdient, handelt man <strong>nicht rein privat<\/strong>, wenn man Bilder zum Herunterladen anbietet.<\/li>\n<li>Wer mit angebotenen Inhalten Geld verdient, muss in Gewerbe anmelden und Steuern abf\u00fchren.<\/li>\n<li>Eine Lizenz, die kommerzielle Nutzung ausschlie\u00dft, verhindert, dass jemand mit kostenlos angebotenen Inhalten Geld verdient, sch\u00fctzt jedoch nicht vor <strong>Missbrauch<\/strong>. So k\u00f6nnen beispielsweise extremistische Gruppen Bilder und Fonts f\u00fcr ihre Zwecke nutzen, wenn sie keine monet\u00e4ren Absichten verfolgen.<\/li>\n<li><strong>Verst\u00f6\u00dfe gegen die Lizenzregeln<\/strong> kommen immer wieder vor, auch wenn sie nicht erlaubt sind. Wer dagegen vorgehen will, muss allerdings selbst aktiv werden, eventuell mit anwaltlicher Unterst\u00fctzung. Allerdings muss er aber nicht unbedingt Recht bekommen.<\/li>\n<li><strong>CC-Lizenzen<\/strong> haben die gleiche Stellung wie <strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong>. Darin enthaltene Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders (siehe <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/305c.html\">BGB \u00a7 305c<\/a>). Im Klartext hei\u00dft das: Wer uneindeutige Lizenzbedingungen verwendet, ist selbst schuld, wenn diese nicht verstanden werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"custom-background-grey\">\n<p><strong>Quellen: <\/strong><a href=\"https:\/\/creativecommons.org\">https:\/\/creativecommons.org<\/a>,\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\">https:\/\/dejure.org\/gesetze<\/a>,\u00a0<a href=\"https:\/\/irights.info\">https:\/\/irights.info<\/a>,\u00a0<a href=\"https:\/\/ifross.github.io\/ifrOSS\/Cases\">https:\/\/ifross.github.io\/ifrOSS\/Cases<\/a><\/p>\n<p><strong>Bildquellen: <\/strong>rawpixel.com, picjumbo.com via pexels; Reimund Betrams, StockSnap, ThePixelman, QuinceMedia via Pixabay; Black Salmon, fotogestoeber, Elnur via Shutterstock; Creative Commons Corporation; DRC Rechtsanw\u00e4lte<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht-kommerzielle oder kommerzielle Nutzung? Das ist nicht immer klar zu erkennen. 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